Förderricht­linie der HuManS- Stiftung

Stand 12.09.2025

 

§ 1 Förderzwecke und Förderbereiche

Die HuManS-Stiftung fördert Projekte, die einen Beitrag zu den folgenden Zielen leisten: 1. Hilfe zum Leben (international und national): Verbesserung der Lebenschancen für benachteiligte Menschen in Deutschland und im Ausland: Grundbedürfnisse erfüllen, Bildung ermöglichen und verbessern, Chancen zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe verbessern, Hilfe zur Selbsthilfe leisten. 2. Förderung von Dialog und Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft (Deutschland): Um in Deutschland, Europa und der Welt gemeinsam gut leben zu können, ist ein Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppen nötig. Die Akteure in der Politik ebenso wie in der Zivilgesellschaft benötigen dafür eine Reihe von dialogorientierten Fähigkeiten, die gefördert werden sollen.  

§ 2 Fördergegenstand

Gefördert werden insbesondere: Hilfe zum Leben (international und national)
  • Soziale Projekte, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen.
Förderung von Dialog und Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft (Deutschland)
  • Organisationen und Projekte, die zur Stärkung dialogorientierter Fähigkeiten beitragen, indem sie beispielsweise
    • diese Fähigkeiten bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen ausbilden und trainieren;
    • dialogorientierte Formate oder Bildungsformate für Menschen aus unterschiedlichen Gruppen veranstalten;
    • Menschen unterschiedlicher Gruppen zu gemeinsamen kulturellen oder sportlichen Aktivitäten zusammenbringen. Dazu gehört z.B. das gemeinsame Laienmusizieren unterschiedlicher Gruppen, innerhalb oder außerhalb von Vereinen, jedoch keine „Hochkultur“ (wie z.B. durch die öffentliche Hand vollfinanzierte Berufsorchester). Analoges gilt für den Sport sowie für andere Aktivitäten wie z.B. Stadtteilfeste.
    • Maßnahmen durchführen, in denen ein aktives Bemühen erkennbar ist, dass Menschen unterschiedlicher kultureller, politischer oder religiöser Prägung oder Gesinnung gemeinsam aktiv werden, so dass Dialog und Toleranz gefördert werden.
 

§ 3 Förderumfang und -höhe

Die Förderung erfolgt in der Regel als Projektförderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang und der Qualität des Projekts sowie den verfügbaren Mitteln der Stiftung.  

§ 4 Arten der Förderung

Hilfe zum Leben
  • Finanzielle Förderung, personelle Unterstützung durch Pro Bono Arbeit durch Mitarbeiter der HMS
Dialog und Toleranz
  • Finanzielle Förderung, personelle Unterstützung durch Pro Bono Arbeit durch MA der HMS

§ 5 Förderkriterien

1. Allgemeine Anforderungen an förderfähige Projekte
  • Der Förderempfänger ist für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die HuManS-Stiftung ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und ist vom Förderempfänger schadlos zu halten.
2. Transparenz- und Nachweisanforderungen
  • Sollten sich Projektinhalte, –ziele, -laufzeiten oder Budgets verändern, sind die Änderungen der HuManS-Stiftung unverzüglich mitzuteilen und mit ihr abzustimmen.
 

§ 6 Antragsberechtigte

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen Einzelpersonen nur in Ausnahmefällen und/oder bei besonderen Projekten, die der Erfüllung eines der gemeinnützigen Stiftungszwecke dienen Entsprechend einer Tradition der HMS schlagen Mitarbeiter und andere mit dem Unternehmen verbundene Personen (z.B. ehemalige Mitarbeiter) Förderprojekte vor, mit denen sie verbunden sind und fungieren in der Regel als Paten. Durch den resultierenden engen Kontakt zu den Projekten wird gewährleistet, dass die finanziellen Mittel der Stiftung effizient eingesetzt werden.  

§ 7 Antragsverfahren

1. Antragstellung: Förderanträge sind ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des von der Stiftung bereitgestellten Formular einzureichen. Die HuManS-Stiftung empfiehlt dem Antragssteller, den Antrag frühestmöglich, idealerweise mit einer Frist von zwei Monaten vor Projektbeginn, einzureichen. 2. Unterlagen: Dem Antrag sind beizufügen:
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Zielgruppen und geplanten Maßnahmen
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid), alternativ Konzept des Nachweises der Mittelverwendung
  • Die Wahrscheinlichkeit einer Förderzusage steigt nicht mit der Menge der eingereichten Unterlagen.
 

§ 8 Bewilligung und Mittelverwendung

1. Bewertungsverfahren Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand im Rahmen der verfügbaren Mittel. Eine Förderung durch die HuManS-Stiftung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen. Die HuManS-Stiftung entscheidet nach eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Weiterhin behält sich die HuManS-Stiftung vor, außerhalb der aufgelisteten Kriterien Projekte zu fördern, wenn sie den Satzungszwecken entsprechen. 2. Zweckgebundene Verwendung der Fördermittel Förderungen sind zweckgebunden, zeitlich begrenzt und unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Die Förderung ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts (insbesondere der §§51 ff. AO) zu verwenden. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Eine Verwendung der Förderung oder eines Teils hiervon für andere als die beantragten Zwecke (insbesondere kommerziellen) ist untersagt. Sofern der Förderempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die zum Abzug gebrachten Erträge nicht förderfähig.  

§ 9 Verwendungsnachweis

Der Förderempfänger verpflichtet sich,
  • der HuManS-Stiftung im Laufe des Projektes in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten sowie über den Abschluss des Projektes (inkl. kurzem Fazit) zeitnah zu informieren.
  • der HuManS-Stiftung die finanzielle Abrechnung spätestens nach Ablauf des Projektes unaufgefordert zur Verfügung zu stellen und entsprechende Verwendungsnachweise beizufügen.
Die HuManS-Stiftung kann Förderzusagen zurücknehmen, wenn diese hinsichtlich Projektfortschritt, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan erheblich von der eingereichten Planung abweichen. Bereits gezahlte Mittel müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden. Zugeführte Mittel, deren antragsgemäße Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind an die HuManS-Stiftung zurückzuerstatten.  

§ 10 Öffentlichkeitsarbeit

Bei Veröffentlichungen bezüglich des Projektes ist die Nennung der HuManS-Stiftung grundsätzlich unter Verwendung des Logos erwünscht. Die geplante Veröffentlichung ist vorher mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied der HuManS-Stiftung (katja.mangold@humans-stiftung.de) abzustimmen.  

§ 11 Rechtsgrundlagen und Schlussbestimmungen

Diese Förderrichtlinie ist für sämtliche Fördermaßnahmen der Stiftung verbindlich. Der Vorstand der Stiftung behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit aus sachlichem Anlass zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.  

§ 12 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am 12.09.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen
info@humans-stiftung.de
+49-6221-6051-234
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