Die HuManS-Stiftung fördert Projekte, die einen Beitrag zu den folgenden Zielen leisten:
1. Hilfe zum Leben (international und national):
Verbesserung der Lebenschancen für benachteiligte Menschen in Deutschland und im
Ausland: Grundbedürfnisse erfüllen, Bildung ermöglichen und verbessern, Chancen zur
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe verbessern, Hilfe zur Selbsthilfe
leisten.
2. Förderung von Dialog und Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft (Deutschland):
Um in Deutschland, Europa und der Welt gemeinsam gut leben zu können, ist ein
Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppen nötig. Die Akteure in der Politik
ebenso wie in der Zivilgesellschaft benötigen dafür eine Reihe von dialogorientierten
Fähigkeiten, die gefördert werden sollen.
Gefördert werden insbesondere:
Hilfe zum Leben (international und national)
Förderung von Dialog und Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft
(Deutschland)
Die Förderung erfolgt in der Regel als Projektförderung. Die Höhe der Förderung richtet
sich nach dem Umfang und der Qualität des Projekts sowie den verfügbaren Mitteln der
Stiftung.
Hilfe zum Leben
Dialog und Toleranz
Umweltverträgliche Digitalisierung ("Green IT")
Digitalisierungskompetenz
1. Allgemeine Anforderungen an förderfähige Projekte
2. Transparenz- und Nachweisanforderungen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige
Organisationen Einzelpersonen nur in Ausnahmefällen und/oder bei besonderen
Projekten, die der Erfüllung eines der gemeinnützigen Stiftungszwecke dienen
Entsprechend einer Tradition der HMS schlagen Mitarbeiter und andere mit dem
Unternehmen verbundene Personen (z.B. ehemalige Mitarbeiter) Förderprojekte vor, mit
denen sie verbunden sind und fungieren in der Regel als Paten. Durch den
resultierenden engen Kontakt zu den Projekten wird gewährleistet, dass die finanziellen
Mittel der Stiftung effizient eingesetzt werden.
1. Antragstellung:
Förderanträge sind ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des von der Stiftung
bereitgestellten Formulars (Referenzieren auf den Link) einzureichen.
Die HuManS-Stiftung empfiehlt dem Antragssteller, den Antrag frühestmöglich,
idealerweise mit einer Frist von zwei Monaten vor Projektbeginn, einzureichen.
2. Unterlagen:
Dem Antrag sind beizufügen:
1. Bewertungsverfahren
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand im Rahmen der verfügbaren
Mittel. Eine Förderung durch die HuManS-Stiftung ist eine freiwillige Leistung, auf die
kein Rechtsanspruch besteht. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Begründung von
Ablehnungen. Die HuManS-Stiftung entscheidet nach eigenem Ermessen und auf Basis
der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Weiterhin behält sich die HuManS-Stiftung vor,
außerhalb der aufgelisteten Kriterien Projekte zu fördern, wenn sie den
Satzungszwecken entsprechen.
2. Zweckgebundene Verwendung der Fördermittel
Förderungen sind zweckgebunden, zeitlich begrenzt und unterliegen dem Gebot der
zeitnahen Mittelverwendung. Die Förderung ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts
(insbesondere der §§51 ff. AO) zu verwenden.
Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten.
Eine Verwendung der Förderung oder eines Teils hiervon für andere als die beantragten
Zwecke (insbesondere kommerziellen) ist untersagt.
Sofern der Förderempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die zum Abzug
gebrachten Erträge nicht förderfähig.
Der Förderempfänger verpflichtet sich,
Die HuManS-Stiftung kann Förderzusagen zurücknehmen, wenn diese hinsichtlich
Projektfortschritt, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan erheblich von der eingereichten
Planung abweichen. Bereits gezahlte Mittel müssen in diesem Fall zurückgezahlt
werden.
Zugeführte Mittel, deren antragsgemäße Verwendung nicht nachgewiesen werden kann,
sind an die HuManS-Stiftung zurückzuerstatten.
Bei Veröffentlichungen bezüglich des Projektes ist die Nennung der HuManS-Stiftung
grundsätzlich unter Verwendung des Logos erwünscht. Die geplante Veröffentlichung ist
vorher mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied der HuManS-Stiftung (Verlinkung
E-Mail-Adresse Katja Mangold) abzustimmen.
Diese Förderrichtlinie ist für sämtliche Fördermaßnahmen der Stiftung verbindlich.
Der Vorstand der Stiftung behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit aus
sachlichem Anlass zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
Diese Förderrichtlinie tritt am 12.09.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen
Regelungen